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20.01.2012 Mini-KWK-Anlagen werden wieder gefördert Das Bundesumweltministerium hat die neue Richtlinie für die Förderung von Mini-KWK-Anlagen bis 20 kW veröffentlicht. Ab 1. April 2012 können bei der BAFA Anträge eingereicht werden. Neue Mini-Blockheizkraftwerke bis 20 kW in Bestandsbauten können nach dem Programm einen einmaligen Investitionszuschuss erhalten, der nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt ist. So erhalten z.B. sehr kleine, für Ein- und Zweifamilienhäuser besonders geeignete Anlagen mit einer Leistung von 1 kW 1.500 €, große Anlagen mit 19 kW hingegen 3.450 €.
Weitere Anforderungen sind u. a. das Vorhandensein
KWK-Anlagen erreichen durch die Nutzung der bei der Stromerzeugung anfallenden Abwärme eine besonders hohe Brennstoffausnutzung und sind daher besonders klimafreundlich. Die Speicherung der Wärme ermöglicht die flexible Bereitstellung der gesicherten Leistung. Dadurch tragen die Anlagen auch zur Systemintegration fluktuierender erneuerbarer Energien bei. Die Potenziale sind riesig. So werden z.B. 26 Mio. Wohnungen mit ca. 17 Mio. Zentralheizungen versorgt. Nur ein Zehntel dieser Heizkessel entspricht dem Stand der Technik. 20 % sind älter als 24 Jahre mit schlechten Wirkungsgraden unter 65 %. Veraltete Heizungsanlagen durch ein hoch energieeffizientes Mini-BHKW zu ersetzen, schont das Klima und den Geldbeutel. Fördervoraussetzung ist, dass die Anlagen in einer Liste enthalten sind, die auf der Homepage des BAFA veröffentlicht wurde. Dazu sollen in einer ersten Runde die entsprechenden Hersteller-anmeldungen bis 15. Februar 2012 im BAFA vorliegen. Die Liste soll dann bis 15. März 2012 ver-öffentlicht werden. Die Förderrichtlinie finden Sie hier |
aktuelle Termine
- 14.03.2012 | 19.00 Heizen mit Holzpellets
- 09.05.2012 | 19.00 Strom und Wärme von der Sonne
- 30.05.2012 | 19.00 Mikro-KWK mit Stirling-Motor


