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Was wird gefördert?

Gefördert werden unter anderem:

1)  Wohnungslüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
2)  Gewerbliche Anlagen zur Nutzung von Abwärme
3)  Regelungstechnik, die eine Einsparung von 15 % der Energienutzung erbringt
4)  Wärmepumpen
5)  Thermische Solaranlagen
6)  Biomasse- BHKW
7)  Biomasseheizungen in Kombination mit Solaranlagen
8)  Wasserkraftanlagen
9)  Photovoltaikanlagen
10) Passivhäuser und Häuser im 3-Liter-Standard in Solarsiedlungen
11) Besondere Anlagen mit erhöhtem Innovationsgrad oder außerordentlichem Multiplikatoreffekt

Wer wird gefördert?

Privatpersonen, mittelständische Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Schulen, Kindergärten  

Wie wird gefördert?

1) Wohnungslüftungsanlagen:
   a) Wohnungslüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung in Einfamilienhäusern
       werden mit 1.000 € gefördert (maximal 20 % der Investitionskosten).
   b) In Passivhäusern und „3-Liter-Häusern“ in Solarsiedlungen beträgt der
       Fördersatz 1.200 €.
   c) Zentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung in Mehrfamilienhäusern werden mit 25 %
       der Investitionssumme gefördert.
2) Gewerbliche Wärmerückgewinnungsanlagen
    werden mit 15 % der Investitionssumme     gefördert.
3) Regeltechnische Einrichtungen
    computergestützter Mess-, Regel- und Speichersysteme, die zu einer mindestens
    fünfzehnprozentigen Verbesserung der Energienutzung beitragen werden mit
    15 % der Investitionssumme gefördert.
4) Wärmepumpen
     mit kombinierter Raumwärme- und Warmwasserversorgung als vorbildliche
     Muster- und Pilotanlagen im Rahmen einer Einzelfallprüfung.
5) Thermische Solaranlagen für die Brauchwassererwärmung:
   a) In Gebäuden als Multiplikatoranlagen mit 200 € pro m² Solarkollektorfläche
   b) Solaranlagen in Passivhäusern und Mehrfamilienhäusern werden mit 200 €/m² Kollektorfläche        gefördert.
   c) Vakuumröhrenkollektoren in Gewerbebetrieben zur Erzeugung solarer
       Prozesswärme werden mit 300 €/m² Kollektorfläche gefördert.
       Mindestgröße der Solaranlage ist bei Vakuumkollektoren 6 m² und bei
       Flachkollektoren 10 m² Bruttokollektorfläche.
   Eine Förderung von Solarthermieanlagen auf Gebäuden, deren Errichtung aufgrund
   eines Bauantrags aus dem Jahr 2009 oder später genehmigt wurde, ist nicht
   zulässig. Hiervon ausgenommen ist die Förderung von Anlagen auf Passivhäusern
6) Neubau von Biomasse- Biogas- und Rapsölanlagen
    zur Strom- und Wärmeerzeugung mit Netzanbindung bis zu einer elektrischen
    Leistung von 250 kW werden mit 15% der Investitionssumme gefördert.
    Der Maximalförderbetrag beträgt 50.000 €. Bei einer externen Wärmenutzung von mindestens
    30 % beträgt der Maximalförderbetrag 40.000 €.
7) Biomasseanlagen zur Wärmeerzeugung
    in Häusern, deren Jahresendprimärenergieaufwand der Energieeinsparverordnung
    (EnEV) entspricht, die zusätzlich mit einer Solaranlage  ausgestattet sind,
    werden mit 15 % der Investitionssumme gefördert.
    Hierzu zählen z.B. Pellet-Heizungsanlagen.
8) Wasserkraftanlagen bis 1.000 kW Leistung werden mit 20 % gefördert.
    Maximalförderung 5.000 €/kW.
9) Photovoltaikanlagen mit Netzanbindung
    ab einer Mindestleistung von 2 kWp als Multiplikatoranlagen und
     fassadenintegrierte PV-Anlagen
werden mit 500 € pro kWp gefördert.
    Förderfähig ist eine installierte Gesamtleistung von 10 kWp.
10) Passivhäuser und Gebäude im 3-Liter-Hausstandard in Solarsiedlungen
      werden gefördert mit
      a) 3.500 € für Einfamilienhäuser als Passivhaus
      b) 2.800 € für Einfamilienhäuser als 3-Liter-Haus in Solarsiedlungen
      c) 2.200 € pro Wohnung für Gebäude mit mindestens 2 Wohneinheiten als
          Passivhaus
      d) 1.800 € pro Wohnung für Gebäude mit mindestens 2 Wohneinheiten als
          3-Liter-Haus in Solarsiedlungen
11) Besondere Anlagen
      Systeme und Einrichtungen zur rationellen Energieverwendung und Nutzung
      unerschöpflicher Energiequellen mit erhöhtem Innovationsgrad und
      außerordentlichem Multiplikatoreffekt nach besonderer Prüfung durch die
      Bewilligungsstelle oder nach Zustimmung des Ministeriums.
      Förderung bis 40 % der Investitionssumme möglich.

Wo stelle ich meinen Antrag?

Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 8 – Bergbau und Energie in NRW, 
Ruhrallee 1-3
44139 Dortmund
Anträge können ab dem 14.02.2011 bis zum 13.10.2011 eingereicht werden.
Der Auftrag darf erst nach Erhalt des Förderbescheides vergeben werden.
 

Die Landesförderung progres.nrw Markteinführung wurde am 13.10.2011 planmäßig
für das Jahr 2011 beendet. Neue Anträge werden daher vorerst nicht entgegen
genommen.

Der genaue Starttermin für eine Fortsetzung der Landesförderung progres.nrw
steht noch nicht fest.
Über weitere Details (genauer Starttermin und Förderinhalte) entscheidet die
Landesregierung Nordrhein-Westfalen voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2012.

Weitere Informationsmöglichkeiten:

www.progres.nrw.de
 

(Alle Angaben ohne Gewähr)

 
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