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Was wird gefördert?

Das Marktanreizprogramm gibt Förderungen für den Einsatz von Techniken zur Nutzung Erneuerbarer Energien. 
Es werden gefördert:
1) Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung mit Heizungsunterstützung
2) Verfeuerung von fester Biomasse (z.B. Holzpelletkessel und Holzvergaserkessel) zur     Raumheizung bis 100 kW
3) Hocheffiziente Wärmepumpenanlagen
4) Visualisierungsmaßnahmen für Solaranlagen und Biomasseheizungen in Schulen

Zusätzlich gibt es einen Effizienzbonus für energiesparende Gebäude oder einen Kombinationsbonus für den gleichzeitigen Einbau eines Öl-/Gas-Brennwertkessels oder einer Holzpelletheizung.

Seit dem 12.07.2010 werden nur noch Anlagen in Bestandsgebäuden gefördert. Anlagen in Neubauten werden nicht mehr gefördert.

Wer wird gefördert?

Privatpersonen, freiberuflich Tätige und mittelständische Unternehmen, Kommunen,
Körperschaften des öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine

Wie wird gefördert?

1) Solaranlagen für die kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizungsunterstützung bis 40 m² Kollektorfläche:
Solaranlagen, die auch die Raumheizung unterstützen werden mit 90 € pro m² Kollektorfläche gefördert.
Für die Solaranlage gelten folgende Mindestanforderungen:
- Bei Flachkollektoren 9 m² Kollektorfläche
- Bei Vakuumkollektoren 7 m² Kollektorfläche
- Pufferspeichervolumen von mindestens 40 Liter/m² bei Flachkollektoren bzw.
  50 Liter/m² bei Vakuumkollektoren  
- Der hydraulische Abgleich der Heizflächen muss durchführt und nachgewiesen
  werden

2) Solaranlagen von mehr als 40 m² Kollektorfläche auf Ein- und Zweifamilienhäusern zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung und mit einem Pufferspeichervolumen von mindestens 100 l je m² Kollektorfläche werden mit 90 € pro m² Kollektorfläche für die ersten 40 m² und darüber hinaus mit 45 € pro m² Kollektorfläche gefördert.

3) Innovationsförderung von großen Solaranlagen in Mehrfamilienhäusern:
Gefördert werden Solaranlagen ab einer Größe von 20 m² Kollektorfläche, die die gelieferte Wärme effektiv der Raumheizung oder Warmwasserbereitung bei Wohngebäuden mit mindestens 3 Wohneinheiten oder bei Nichtwohngebäuden mit mindestens 500 m² Nutzfläche zuführen.
Der Fördersatz beträgt 90 € pro m² Kollektorfläche bei reiner Warmwasserbereitung und 180 € pro m² Kollektorfläche bei kombinierter Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung.

4) Besonders effiziente Solarkollektorpumpen werden mit zusätzlich 50 € pro Pumpe gefördert.

5) Holzpelletkessel mit automatischer Feuerungsregelung und automatischer Beschickung (von 5 bis 100 kW) werden mit 36 € pro kW Kesselleistung gefördert.
Die Förderung beträgt mindestens:
Pellet-Wohnraumöfen 1.000 €
Pelletkessel 2.000 €
Pelletkessel mit neu errichtetem Pufferspeicher mit einem Mindestspeichervolumen von 30 l pro kW Kesselleistung 2.500 €

6)Hackschnitzelkessel und Scheitholzvergaserkessel von 5 bis 100 kW, die mit einem Pufferspeicher von mindestens 30 l bzw. 55 l pro kW Kesselleistung installiert werden, werden mit 1.000 € gefördert

7) Innovationsförderung für Holzkessel:
Die Errichtung (oder Nachrüstung) von Anlagenteilen zur Emissionsminderung oder Effizienzsteigerung an Holzpelletkesseln oder Holzvergaserkesseln werden mit 500 € gefördert.
Dazu gehören spezielle Abgasfilter oder ein Holzpellet-Brennwertkessel.

8) Effizienzbonus:
Holzpelletkesselanlagen und Solaranlagen für die Warmwasserbereitung und Raumheizungsunterstützung erhalten in besonders gut gedämmten Häusern einen Effizienzbonus.
Effizient im Sinne dieser Vorschrift sind Gebäude, die die Anforderungen an der Energieeinsparverordnung (EnEV) um 30% unterschreiten:
Der Effizienzbonus beträgt 50 % der Basisförderung. Effizienzbonus und Kombinationsbonus sind nicht miteinander kumulierbar

9) Kombinationsförderung:
  Die Kombination einer Solaranlage für die Raumheizung und Warmwasserbereitung mit einem   neuen Heizkessel wird mit 500 € gefördert, wenn
- ein Heizkessel ohne Brennwerttechnik gegen einen Öl- oder Gas-Brennwertkessel
  ausgetauscht wird
- ein Holzpelletkessel oder eine Wärmepumpe eingebaut wird
- der Hydraulische Abgleich muss durchgeführt werden

10) Effiziente Wärmepumpen für die Warmwasserbereitung und die Bereitstellung des Heizwärmebedarfs eines Gebäudes:
a) Die Förderung für Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpen beträgt bis 10 kW Nennwärmeleistung pauschal 2.400 €, bis 20 kW 2400 € + 100 € je kW.
Die Jahresarbeitszahl muss mindestens 3,8 betragen.
b) Die Förderung für Luft/Wasser-Wärmepumpen beträgt bis 20 kW Nennwärmeleistung pauschal 900 €, über 20 kW pauschal 1.200 €
Die Jahresarbeitszahl muss mindestens 3,5 betragen.

11) Für Schulen, Universitäten und Kirchen werden Visualisierungsmaßnahmen für Solaranlagen und Holzpelletkessel mit bis zu 2.400 € gefördert.

Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Förderungen ist nur zulässig wenn sich die Förderung dadurch maximal verdoppelt wird.
Kreditförderungen dürfen unbegrenzt in Anspruch genommen werden.

Die Förderung wird erst nach Fertigstellung der Anlage beantrag, Ausnahme Innovationsförderungt.

Wo stelle ich meinen Antrag?

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Frankfurter Str. 29-35, 65760 Eschborn

Die Förderung wird nach Fertigstellung der Solaranlage oder des Pelletkessels beantragt.
Solaranlagen, die den Innovationsbonus nutzen wollen, müssen vor Vorhabensbeginn beantragt werden.

Richtlinie für das Marktanreizprogramm

Übersicht Förderung Solaranlagen

Übersicht Förderung Biomasseanlagen (Pelletkessel, Hackschnitzel, Scheitholz)

Übersicht Förderung Wärmepumpen

Weitere Informationsmöglichkeiten:

BAFA: http://www.bafa.de

Bundesumweltministerium: http://www.bmu.de

(Alle Angaben ohne Gewähr)

 
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