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Was wird gefördert?

Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen wird mit einem Bonus für den eingespeisten Strom gefördert.

 

Wer wird gefördert?

Betreiber von KWK-Anlagen.

KWK-Anlagen sind definiert als Anlagen, die gleichzeitig Strom und Wärme erzeugen. Hierzu gehören unter anderem Blockheizkraftwerke und Brennstoffzellen.
Seit dem 01.01.2009 werden nur noch hocheffiziente KWK-Anlagen gefördert. Bei Kleinst-BHKW bis 50 kW bestätigt das der Hersteller des BHKW.

 

Wie wird gefördert?

KWK-Anlagen erhalten unterschiedliche Fördersätze. Wir konzentrieren uns hier auf die Förderung von Kleinst-BHKW bis 50 kW elektrische Leistung und Brennstoffzellen.

Die Heizkraftanlage Dachs der Firma Senertec ist ein Kleinst-BHKW im Sinne des KWK-Gesetzes.

  • Mini-BHKW, die ab dem 01.01.2009 installiert werden, erhalten für 10 Jahre einen Bonus von 5,11 Euro-Cent pro erzeugter kWh.
  • Brennstoffzellen erhalten generell für 10 Jahre 5,11 Euro-Cent

Wo stelle ich meinen Antrag?

Der Bonus im Rahmen des KWK-Gesetzes muß beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt werden.

Die Beantragung ist für Kleinst-BHKW kostenfrei.

 

Weitere Informationsmöglichkeiten:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: www.bafa.de

Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung: www.bkwk.de

Die ASUE hat eine Broschüre zum KWK-Gesetz erstellt. Sie finden sie hier .

(Alle Angaben ohne Gewähr)

 
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