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Was wird gefördert? Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen wird mit einem Bonus für den eingespeisten Strom gefördert.
Wer wird gefördert? Betreiber von KWK-Anlagen. KWK-Anlagen sind definiert als Anlagen, die gleichzeitig Strom und Wärme erzeugen. Hierzu gehören unter anderem Blockheizkraftwerke und Brennstoffzellen.
Wie wird gefördert? KWK-Anlagen erhalten unterschiedliche Fördersätze. Wir konzentrieren uns hier auf die Förderung von Kleinst-BHKW bis 50 kW elektrische Leistung und Brennstoffzellen. Die Heizkraftanlage Dachs der Firma Senertec ist ein Kleinst-BHKW im Sinne des KWK-Gesetzes.
Wo stelle ich meinen Antrag? Der Bonus im Rahmen des KWK-Gesetzes muß beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt werden. Die Beantragung ist für Kleinst-BHKW kostenfrei.
Weitere Informationsmöglichkeiten: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: www.bafa.de Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung: www.bkwk.de Die ASUE hat eine Broschüre zum KWK-Gesetz erstellt. Sie finden sie hier . (Alle Angaben ohne Gewähr) |



