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Kfw Energieeffizient Sanieren
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm dient der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden. Dafür stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung
- Sanierung zum KfW-Effizienzhaus - Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen
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KfW-Effizienzhaus Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen, die dazu beitragen ein Bestandsgebäude (Baujahr vor 1995) energetisch zu sanieren Es gibt 5 Standards: - KfW-Effizienzhaus 55 - KfW-Effizienzhaus 70 - KfW-Effizienzhaus 85 - KfW-Effizienzhaus 100 - KfW-Effizienzhaus 115
Zum Beispiel dürfen KfW-Effizienzhäuser 55 einen Jahres-Primärenergiebedarf und einen spezifischen Transmissionswärmeverlust von höchstens 55 % gemäß EnEV 2009 zulässigen Höchstwerte eines analogen Neubaus nicht überschreiten. Bei den anderen Effizienzhäusern gibt die Zahl das Verhältnis zu einem Neubau an. Je besser der Standard des sanierten Gebäudes ist, desto günstiger sind die Zinsbedingungen. Das Erreichen der Anforderungen des KfW-Effizienzhauses muss durch einen von der KfW zugelassen Sachverständigen bestätigt werden. Die Kombination mit den Zuschüssen des Marktanreizprogramm Erneuerbare Energien ist möglich.
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Einzelmaßnahmen Gefördert werden folgende Einzelmaßnahmen, die die von der KfW geforderten Mindeststandards erfüllen müssen: - Wärmedämmung der Außenwände - Wärmedämmung des Daches und/oder der obersten Geschossdecke Wärmedämmung von erdberührten Wand- und Bodenflächen beheizter Räume, von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen sowie der Kellerdecke zum kalten Keller - Erneuerung der Fenster - Einbau einer Lüftungsanlage - Austausch der Heizung einschließlich Einbau einer hocheffizienten Umwälzpumpe mindestens der Klasse A Als Austausch der Heizung gilt der Einbau eines Brennwertkessels, Kraft-Wärme-Kopplung oder der Anschluss an Nah- oder Fernwärme Eine Solaranlage wird nur in Kombination mit einer Heizung mitgefördert. - Lüftungsanlagen Eine Kombination der geförderten Einzelmaßnahmen mit dem Marktanreizprogramm Erneuerbare Energien schließt die KfW aus. Auch können Pelletkessel und Wärmepumpen nicht als Einzelmaßnahme gefördert werden.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden: Träger von Investitionsmaßnahmen für selbstgenutzte und vermietete Wohngebäude:
- Privatpersonen - Wohnungsunternehmen - Wohnungsgenossenschaften - Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts - Eine Förderung von Contracting-Vorhaben ist möglich
Wie wird gefördert?
Das Förderprogramm bietet zwei Varianten der Fördermöglichkeit:
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Kreditförderung Der Zinssatz wird in den ersten 10 Jahren der Kreditlaufzeit aus Bundesmitteln verbilligt. Werden nur Einzelmaßnahmen durchgeführt ist der Zinssatz etwas ungünstiger. Das Kreditvolumen beträgt bei dem KfW-Effizienzhaus 75.000 € pro Wohneinheit und bei Einzelmaßnahmen 50.000 € pro Wohneinheit. Zusätzlich zu den zinsgünstigen Krediten wird bei der Sanierung eines Gebäudes zum KfW-Effizienzhaus ein Teil der Darlehensschuld (Tilgungszuschuss) erlassen. - Das KfW-Effizienzhaus 55 erhält einen Tilgungszuschuss von 12,5 % - Das KfW-Effizienzhaus 70 erhält einen Tilgungszuschuss von 10 % - Das KfW-Effizienzhaus 85 erhält einen Tilgungszuschuss von 7,5 % - Das KfW-Effizienzhaus 100 erhält einen Tilgungszuschuss von 5 % - Das KfW-Effizienzhaus 115 erhält einen Tilgungszuschuss von 2,5 %
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Investitionszuschuss Alternativ zur Kreditvariante kann man sich den Zinsvorteil auszahlen lassen: Der Investitionszuschuss ist nicht mit anderen öffentlichen Zuschussförderungen kumulierbar - Investitionszuschuss KfW-Effizienzhaus 55: 17,5 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 13.125 € pro Wohneinheit - Investitionszuschuss KfW-Effizienzhaus 70: 15 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 11.250 € pro Wohneinheit - Investitionszuschuss KfW-Effizienzhaus 85: 12,5 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 9.375 € pro Wohneinheit - Investitionszuschuss KfW-Effizienzhaus 100: 10 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 7.500 € pro Wohneinheit - Investitionszuschuss KfW-Effizienzhaus 115: 7,5 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 6.625 € pro Wohneinheit - Investitionszuschuss bei Einzelmaßnahmen: 5 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 2.500 € pro Wohneinheit
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Sonderförderung - Zuschuss für Baubegleitung Wer ein KfW-Effizienzhaus baut oder mindestens 2 Einzelmaßnahmen durchführt kann sich eine Baubegleitung eines Sachverständigen mit 50 % fördern lassen, maximal 2.000 €
Für im vorliegenden Programm geförderte Maßnahmen ist eine steuerliche Förderung gemäß § 35a Absatz 2 Satz 2 EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen) ausgeschlossen.
Wo stelle ich meinen Antrag?
Der Kredit wird bei einer Bank beantragt. Die Zuschüsse werden direkt bei der KfW beantragt.
Weitere Informationsmöglichkeiten:
Kreditanstalt für Wiederaufbau: www.kfw.de
Merkblätter zu den einzelnen Kreditprogrammen der KfW:
Energieeffizient Sanieren Kredit
Energieeffizient Sanieren Zuschussvariante
Technische Mindestanforderungen
Energetisch Sanieren im Denkmalschutz
Energieeffizient Sanieren Sonderförderung
(Alle Angaben ohne Gewähr)
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